24.08.2007, 16:22
Benji schrieb:Beim 24a StVG, 0,5 Promille bis 1,09 Promille, wird er übrigens nichtmal sichergestellt..
Falsch. Der Führerschein wird dann für die Dauer des Fahrverbotes bei der zuständigen Ordnungsbehörde hinterlegt. In der Regel bekommt man eine Frist genannt, bis wann man den Führerschein abzugeben hat.
Erst mit dem Zeitpunkt der Abgabe beginnt nämlich die Zeit des Fahrverbotes zu laufen.
Das ist im übrigen auch bei Fahrverboten aufgrund erhöhter Geschwindigkeit oder anderer Delikte so.
Ansonnsten könnte man ja lockerflockig weiter in der Gegend umherkutschen und bei einer Vekehrskontrolle seinen Führerschein vorzeigen.