24.08.2007, 17:16
steviewest schrieb:Falsch. Der Führerschein wird dann für die Dauer des Fahrverbotes bei der zuständigen Ordnungsbehörde hinterlegt. In der Regel bekommt man eine Frist genannt, bis wann man den Führerschein abzugeben hat.Da muss ich dich leider enttäuschen.
Erst mit dem Zeitpunkt der Abgabe beginnt nämlich die Zeit des Fahrverbotes zu laufen.
Das ist im übrigen auch bei Fahrverboten aufgrund erhöhter Geschwindigkeit oder anderer Delikte so.
Ansonnsten könnte man ja lockerflockig weiter in der Gegend umherkutschen und bei einer Vekehrskontrolle seinen Führerschein vorzeigen.
Da hab ich sowas von 100% Recht. Wenn wir einen haben der zw. 0,5 und 1,09 Promille hat = 24a StVG, dann behält er seinen Führerschein erst einmal. Es wird von uns lediglich festgestellt ob er einen hat!!!
Er kann ihn dann, sobald er den Bußgeldbescheid hat, innerhalb von 3 oder 6 Monaten abgeben. Wenn's der 2. Verstoß ist, dann bekommt er einen Termin mitgeteilt und kann es sich nicht aussuchen wann er ihn für 1 Monat abgibt. Und 4 Punkte und 274€ sinds beim 1. verstoß, 4 Punkte und meist dann der doppelte Betrag= 524€ (250x2 +24€ gebühren). Anders ist es natürlich beim §316 StGB = 1,10 Promille und aufwärts. DA wird der Führerschein sofort von uns beschlagnahmt und mitgeschickt...
Also erzähl mir nicht wie ich meinen Job zu machen habe...
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Neuer MCS R56 174 PS:
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