24.08.2007, 22:30
Benji schrieb:Da muss ich dich leider enttäuschen.
Da hab ich sowas von 100% Recht. Wenn wir einen haben der zw. 0,5 und 1,09 Promille hat = 24a StVG, dann behält er seinen Führerschein erst einmal. Es wird von uns lediglich festgestellt ob er einen hat!!!
Er kann ihn dann, sobald er den Bußgeldbescheid hat, innerhalb von 3 oder 6 Monaten abgeben. Wenn's der 2. Verstoß ist, dann bekommt er einen Termin mitgeteilt und kann es sich nicht aussuchen wann er ihn für 1 Monat abgibt. Und 4 Punkte und 274€ sinds beim 1. verstoß, 4 Punkte und meist dann der doppelte Betrag= 524€ (250x2 +24€ gebühren). Anders ist es natürlich beim §316 StGB = 1,10 Promille und aufwärts. DA wird der Führerschein sofort von uns beschlagnahmt und mitgeschickt...
Also erzähl mir nicht wie ich meinen Job zu machen habe...
Richtig. Ich hatte Deinen Post zunächst nur so verstanden, dass der Führerschein überhaupt nie nicht sichergestellt bzw. abgegeben werden muss und der Betroffene den Führerschein auch während der Zeit des Fahrverbotes behalten darf. Sprich, man quasi darauf vertraue, dass er sich schon an das Verbot halten würde. Das wäre natürlich falsch (und wohl auch blödsinnig).
Ich habe auch nie behauptet, dass der Führerschein bei einem "24a" an Ort und Stelle sichergestellt wird.
Aber das hast Du ja auch oben richtig gestellt. Dem kann und werde ich auch nicht widersprechen, ich mach den Job nämlich auch...