25.03.2004, 22:12
@Cons: nee, dein Rumpi-Lufi - oder hast du mittlerweile nen anderen?! - hat ´n Gutachten, keine ABE.
Bei http://www.dekra.de gefunden:

Flo
Bei http://www.dekra.de gefunden:
Zitat:Um eine Änderungsabnahme erfolgreich durchführen zu können, müssen Sie als Fahrzeughalter über ein entsprechendes Prüfzeugnis verfügen, wie etwa:Kann das mal einer übersetzen?! irgendwie widerspricht sich da was
-Teilegenehmigungen (ABE, ABG, EG, ECE)
-Teilegutachten eines akkreditierten Technischen Dienstes
Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das jeweilige Fahrzeug genehmigt sein.

Flo