26.08.2007, 17:20

Das Gutachten für alle offenen K&N Luftfilter für den MINI wurde zurückgezogen, auch für die mit der Teilenummer am Pilz.
In der Anweisung an die TÜV-Prüfstellen steht, dass keine Neueintragungen dieser Teile auf Grundlage des widerrufenen Gutachtens erfolgen dürfen.
Wenn also die Eintragung vor dem Rückruf des Gutachtens stattgefunden hat, ist alles okay.
Ansonsten ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis bzw. Versicherungsschutz, auch wenn der TÜV-Prüfer gepennt hat und das Teil bei euch eingetragen hat

![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)