28.08.2007, 10:43
Alle Pakete in nicht-EU-Länder müssen mit einer Inhaltsangabe bzw. Ausfuhrerklärung beklebt werden.
...und wenn das Paket offensichtlich von einer Firma geschickt wird, aber nur eine unzureichende Ausfuhrerklärung enthält, wird es vom Zoll geöffnet und der Empfänger darf mit Rechnung o.ä. beim Zoll auflaufen und dann wird vor ort die Einfuhrsteuer und Zoll berechnet.
...und wenn das Paket offensichtlich von einer Firma geschickt wird, aber nur eine unzureichende Ausfuhrerklärung enthält, wird es vom Zoll geöffnet und der Empfänger darf mit Rechnung o.ä. beim Zoll auflaufen und dann wird vor ort die Einfuhrsteuer und Zoll berechnet.
![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)