30.08.2007, 18:53

ich habe eine Antwort von unserem Landesbetrieb Verkehr (in Hamburg) erhalten:
In der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) werden tatsächlich keine weiteren als die Grunddaten eingetragen. In der ZB I (FzgSchein) werden aber alle Daten übernommen, sodass keine weiteren allgemeinen Betriebserlaubnisse mitgeführt werden müssen. Zur Sicherheit wird bei einem Umtausch der alten in die neuen Fahrzeugpapiere immer der entwertete Fahrzeugbrief im Original oder als Fotokopie ausgehändigt.
Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Verkehr (LBV)
- Heinz von Spreckelsen -
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