10.09.2007, 14:52
CooperS schrieb:wollte aber eigentlich das Neugerät nicht gleich aufschreubengeschweige denn die Garantie flöten gehen lassen, was ja in der Regel der Fall ist bei Öffnen des Gehäuses.
noch so einer *g*In der Regel sind Festplatten in einem Wechselgehäuse, d.h. du kannst sie ziehen, ohne das Gehäuse zu öffnen.
Ausserdem ist der Passus mit den unverletzten Siegeln und/oder ungeöffneten Gehäusen in Garantieregularien unzulässig

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