12.09.2007, 16:55
Naja, nur mit dem Kennzeichen können die ja noch lange nicht den Fahrer ermitteln, geschweige dem Fahrer beweiskräftig die Geschwindikeitsübertretung zur Last legen. Allerdings gibt es inzwischen auch Laserpistolen mit integrierter Kamera. Inwieweit die aber im Einsatz und Gerichtsverwertbar sind weis ich auch nicht.
Vielleicht hat der ja auch nur die Autos gezählt oder so...
Gruß,
Tucks
Vielleicht hat der ja auch nur die Autos gezählt oder so...

Gruß,
Tucks