13.09.2007, 08:53
abso schrieb:wenn nicht geblitzt oder angehalten wurdest würd ich sagen war schnuppe.Die brauchen nichts beweisen. Als Amtsperson reicht einfach das Protokoll und du bekommst Post.
bin allerdings aus .at , weiss nicht obs diesbezgüglich in .de anders ist, aber bin gestern auch auf der autobahn mit gut 50km/h zu schnell an einem stehendem polizeiauto vorbei. war auch nichts, hat mich auch weder geblitzt noch angehalten. wie will der mir also beweisen dass ich jemals überhaupt auf der autobahn gefahren bin, geschweigedenn zu schnell?
In .at ist es sogar noch schlimmer: der Schnittlauch darf mit dem blossen Auge die Geschwindigkeit schätzen und ggfs. strafen. Es reicht schon, wenn du an ihm vorbei fährst
