17.09.2007, 12:58
So wie es aussieht herrscht Höhlenbetriebsruhe... *Schluckkaltenkaffeetrinkunddenrestentsorg*
-= StGB §328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht =-