18.09.2007, 15:29
schlumpfine schrieb:so beim normalen abblendlicht wär net schlecht...nix
mal sehn was da geht

Zusatzscheinwerfer sind für 3 Verwendungen im deutschen straßenverkehr legal möglich:
1. Fernscheinwerfer
2. Nebelscheinwerfer
3. Tagfahrlicht
Jede diese 3 Varianten hat andere Streuscheiben, Reflektoren und/oder Leuchtmittel.
Die Zusatzscheinwerfer von MINI sind als Fernscheinwerfer ausgelegt und für keine andere Verwendung zugelassen.
![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)