01.04.2004, 17:22
Yep, das ist so. Allerdings nur für die neuen Teile.
Und: "Garantie" hast du nur ein halbes Jahr ( d.h. es wird automatisch angenommen, daß der Fehler vom Hersteller kommt).
Die anderen eineinhalb Jahre sind "Gewährleistung".
In der Theorie kehrt sich die Beweislast um. Nun musst du nachweisen, das der Fehler vom Hersteller kommt.
In der Praxis kommt es darauf an, wie kulant dein Händler ist.
Gruß, Gerhard
Und: "Garantie" hast du nur ein halbes Jahr ( d.h. es wird automatisch angenommen, daß der Fehler vom Hersteller kommt).
Die anderen eineinhalb Jahre sind "Gewährleistung".
In der Theorie kehrt sich die Beweislast um. Nun musst du nachweisen, das der Fehler vom Hersteller kommt.
In der Praxis kommt es darauf an, wie kulant dein Händler ist.
Gruß, Gerhard
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.