21.09.2007, 21:49
MC_Chili schrieb:ohne jetzt gleich kleinkariert zu wirken, aber immer auch dran denken, dass bei sowas die Betriebserlaubnis erlischt. Wenn dann was passiert und die Versicherung, egal ob Deine oder die des "Gegners", das mitbekommt, haste nen großes Problem !
Die Wahrscheinlichkeit ist bestimmt gering, aber sie ist da.
Das ist leider nicht richtig. Wir reden ja hier nicht darüber, dass Teil gar nicht eintragen zu lassen. Und wenn das Teil erstmal abgenommen ist dann ist der sachverständige Prüfer, der das eigetragen hat, im Falle eines Unfalles haftbar. Eingetragen ist eingetragn und bedeutet, dass das Fahrzeug für den Verkehr freigegeben ist. Es ist die Aufgabe des Sachverständigen vor der Eintragung die Richtigkeit zu prüfen, und genau da wollten wir mit Ahnungslosigkeit und Freundlichkeit herangehen und versuchen, ob die Federn trotz fehlender Auflistung des Cooper D eingetragen werden könnten.
Keiner sprach davon, uneingetragen mit den Federn auf Achse zu gehen, denn sonst könnten die von dir aufgeführten Gefahren lauern, eingetragen jedoch definitiv nicht.