27.09.2007, 12:09
normalerweise ist es so, das man für mehrfach das gleiche Delikt im wiederholungsfall eine Erhöhung bekommen kann. Die Behörde nennt das "Uneinsichtigkeit", andere würden sagen "beratungsresistent".
Wenn Du vorher noch nicht wegen Telefonierens während der Fahrt etwas in der Vergangenheit hattest, oder aber auch garnicht telefoniert hast -> Anwalt.
Falsch ist, das man zum Beispiel einmal wegen 15 km/h zu schnell, dann wegen falsch parkens, und dann wegen Telefonierens eine Erhöhung bekommt, bloss weil das innerhalb einer Woche o.Ä. passiert ist.
Hoffentlich rechtschutzversichert
Wenn Du vorher noch nicht wegen Telefonierens während der Fahrt etwas in der Vergangenheit hattest, oder aber auch garnicht telefoniert hast -> Anwalt.
Falsch ist, das man zum Beispiel einmal wegen 15 km/h zu schnell, dann wegen falsch parkens, und dann wegen Telefonierens eine Erhöhung bekommt, bloss weil das innerhalb einer Woche o.Ä. passiert ist.
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"Warum liegt hier überhaupt Stroh rum ?" - "Warum hast Du 'ne Maske auf ?"
