27.09.2007, 13:54
die 53 schrieb:lässt sich doch einfach nachweisen ob du telefoniert hast oder nicht. wo ist da das problem ?
wie denn? Muss ja nicht mein handy gewesen sein......
ich bin im Frühjahr mal zu schnell gefahren-so mit führerschein weg und so. Deswegen eine erhöhung der Strafe? Wäre wohl nicht richtig.
Leider bin ich nicht Rechtschutz Versichert. Wenn das stimmen würde was MIMI sagt und kein Punkt verliehen wird würde ich mit den 80 € gut leben können denn das kostet eine gute Rechtschutzversicherung mindestens. Ausserdem habe ich grade gelesen das telefonieren immer eine vorsätzlicher tatbestand ist greift die Versicherung dort sowieso nicht!
Kommt der Punkt noch extra, oder was meint Ihr?
Greetz
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