27.09.2007, 14:31
schraubergott schrieb:... Ausserdem habe ich grade gelesen das telefonieren immer eine vorsätzlicher tatbestand ist greift die Versicherung dort sowieso nicht!
Greetz
Die Aussage ist nur in dem Punkt korrekt als das Telefonieren ein Vorsatzdelikt ist. Die Versicherung zahlt jedoch nur dann nicht wenn Du auch verurteilt wirst. Solltest Du mit Anwalt da rauskommen, Freispruch oder Verfahrenseinstellung, zahlt die Versicherung sehr wohl.
"Warum liegt hier überhaupt Stroh rum ?" - "Warum hast Du 'ne Maske auf ?"
