27.09.2007, 15:37
GP965 schrieb:Die Aussage ist nur in dem Punkt korrekt als das Telefonieren ein Vorsatzdelikt ist. Die Versicherung zahlt jedoch nur dann nicht wenn Du auch verurteilt wirst. Solltest Du mit Anwalt da rauskommen, Freispruch oder Verfahrenseinstellung, zahlt die Versicherung sehr wohl.
richtig! aber ohne zeugen wird das eng wenn es zwei Polizisten gesehen haben wollen.
auf der Rückseite steht nur das geldbußen unter 40€ nicht in das zentralregister eingetragen werden. kein wort von punkten
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