27.09.2007, 19:49
kaminikaze schrieb:Das mit den Punkt in Flensburg ist so eine Sache. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du einen dafür bekommst, frage halt nochmal genau nach.
Die machen auch fehler. Bestes Beispiel war letztens bei meinem Vater. Er bekammt eine Bescheid wegen zu schnellen Fahrens und im Bescheid stand, dass er dafür 21 Punkte bekommen sollte.Da stauten wir nicht schlecht. Bein nachfragen waren es aber dann nur 2 Punkte. Die hatte sich woll vertippt oder so..
mit dem Nachfragen ist so eine Sache. Oh haben wir vergessen und reichen wir nach? Schlafende Hunde soll man nicht wecken.

Hm ich such jetzt mal meinen Bussgeldbescheid vom zuschnellfahren raus. Wie der so aussieht. Da standen meines Wissens die Punkte drauf.
Nur weil Bussgelder über vierzig Euronen im Zentralregister eingetragen werden muss das nach meiner Meinung nicht heissen das Sie automatisch Punkte einragen. Reine Datensammlung würde ich sagen über vierzig Euronen und zusätzlich noch ne Möglichkeit dann nochmal 50% mehr zuverlangen denn die ordnungswiedrigkeiten werden ja glöscht und somit nach bezahlen nicht mehr sichtbar. ein Strafe über vierzig Euro ist bleibt aber als EIntrag erhalten.
Greetz
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