27.09.2007, 20:09
Ich hab mal eben unter Google nachgesehen.
Handy-Verordnung
Tatbestand Geldstrafe (€) 40 Punkte 1 Fahrverbot (Monate) --
Grundsätzliche Regel: Der Fahrer eines Kraftwagens darf das Handy zum Telefonieren während der Fahrt nicht in die Hand nehmen.
Nur mit Handys oder Autotelefonen, die an eine Freisprecheinrichtung angeschlossen sind, ist das Telefonieren während der Fahrt gestattet. Erlaubt ist auch die Verwendung eines Freisprech-Kopfhörers (so genannte Head-Set), wenn der Fahrzeuglenker dabei das Handy nicht in die Hand nehmen muss.
Telefoniert ein Kraftfahrer während der Fahrt trotzdem mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung:
Dies gilt sowohl, wenn das Auto fährt, als auch im stehenden Fahrzeug, solange der Motor läuft, zum Beispiel im Stau oder an einer roten Ampel.
Erst wenn sich das Fahrzeug im absoluten Stillstand befindet und der Motor abgestellt ist, darf der Fahrer mit dem Handy am Ohr telefonieren.
Hier der Bußgeldkatalog
Handy-Verordnung
Tatbestand Geldstrafe (€) 40 Punkte 1 Fahrverbot (Monate) --
Grundsätzliche Regel: Der Fahrer eines Kraftwagens darf das Handy zum Telefonieren während der Fahrt nicht in die Hand nehmen.
Nur mit Handys oder Autotelefonen, die an eine Freisprecheinrichtung angeschlossen sind, ist das Telefonieren während der Fahrt gestattet. Erlaubt ist auch die Verwendung eines Freisprech-Kopfhörers (so genannte Head-Set), wenn der Fahrzeuglenker dabei das Handy nicht in die Hand nehmen muss.
Telefoniert ein Kraftfahrer während der Fahrt trotzdem mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung:
Dies gilt sowohl, wenn das Auto fährt, als auch im stehenden Fahrzeug, solange der Motor läuft, zum Beispiel im Stau oder an einer roten Ampel.
Erst wenn sich das Fahrzeug im absoluten Stillstand befindet und der Motor abgestellt ist, darf der Fahrer mit dem Handy am Ohr telefonieren.
Hier der Bußgeldkatalog