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Bussgeldbescheid Telefonieren
#23

Ich weiß nicht ob es schon allen bekannt ist, aber es ist viel mehr als verboten im Zusammenhang mit dem Handy im Auto als nur das Telefonieren (ohne geeignete Freisprecheinrichtung).

Siehe:
Sogar Blick aufs Display ist verboten (swr.de)
Nicht nur das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung ist beim Autofahren verboten, sogar das Lesen auf dem Display verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.

Oberlandesgericht: Ablesen vom Handy im Auto verboten (shortnews.de)
Laut Gesetzestext ist es Fahrzeugführern untersagt ein Mobiltelefon während des Führens eines Fahrzeuges zu nutzen, und nutzen bedeute eben auch Notizen oder SMS ablesen, das gilt auch für Fahrradfahrer.

Ablesen vom Display verboten (focus.de)
Wer am Steuer ein Handy in die Hand nimmt und während der Fahrt eine gespeicherte Telefonnummer vom Display abliest, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung – selbst wenn er gar nicht telefoniert.

In diesem Zusammenhang ist der Nachweis aber auch ganz interessant und dazu habe ich folgenden Text gefunden:
Zitat:Unter Umständen wird es jedoch im Einzelfall schwer werden, daß Bußgeld (in der Regel 30,-- Euro) durchzusetzen. Geschickte Ausreden, wie z.B. ich habe doch nur kurz zur Uhr geschaut, können einen entsprechenden Nachweis der Begehung des Tatbestandes “Benutzung” unter Umständen schwer machen. Die Polizei muß dann das Gerät sicher stellen und über den jeweiligen Mobilfunkanbieter ermitteln, ob Gespräche geführt worden sind. Inwieweit die Mobilfunkanbieter hierbei kooperieren, da sie ja ihre Kunden nicht verlieren wollen bleibt abzuwarten.
Quelle: autorecht24.de

Die selbe Quelle (autorecht24.de) hat zwei Schlagzeilen, die den Hintergrund ganz gut verdeutlichen:
Zitat:Höhere Strafen für das Telefonieren am Steuer kommt zum 01.04.2004:
Neben einem Bussgeld von 40 Euro wird ab 01.01.2004 auch ein Punkt in Flensburg fällig. Diese Massnahme sah der Gesetzgeber als notwendig an, da die bisherige Regelung kaum jemanden von der Benutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren abgehalten hat. Auch das Schreiben einer SMS oder das Ansehen einer Textnachricht sind dabei mit einem Bussgeld bedroht.
Zitat:Experten auf Verkehrsgerichtstag schlagen höheres Bußgeld für Telefonieren am Steuer vor. - Mindestens 50 Euro soll das Telefonat bei laufendem Motor kosten. Bisheriges Verbot zeigte kaum Wirkung. Versicherungen und Gerichte werten Mitverschulden durch Telefonieren höher.

Meine persönliche Erfahrung mit der Polizei, Rechtsstreitigkeiten o.ä. ist, dass es sich in den seltensten Fällen lohnt gerichtlich vorzugehen und man am Ende oft schlechter dasteht und es teurer wird, als wenn man einfach stillschweigend die Sache hingenommen hätte.
Unfair? Vielleicht. Traurig? Aber wahr! Bei so einer Lappalie (entschuldige, wenn ich das so deutlich sage), auch wenn sie noch so unfair erscheint, würde ich zahlen und in Zukunft einfach versuchen noch besser nach der Polizei Ausschau zu halten.
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Bussgeldbescheid Telefonieren - von schraubergott - 27.09.2007, 09:15
Bussgeldbescheid Telefonieren - von Skullz101 - 27.09.2007, 10:16
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Bussgeldbescheid Telefonieren - von DN-Mini - 27.09.2007, 16:44
Bussgeldbescheid Telefonieren - von Sun & Shine - 27.09.2007, 17:19
Bussgeldbescheid Telefonieren - von DN-Mini - 27.09.2007, 17:31
Bussgeldbescheid Telefonieren - von Sun & Shine - 27.09.2007, 18:41
Bussgeldbescheid Telefonieren - von kaminikaze - 27.09.2007, 19:27
Bussgeldbescheid Telefonieren - von schraubergott - 27.09.2007, 19:49
Bussgeldbescheid Telefonieren - von Sun & Shine - 27.09.2007, 20:09
Bussgeldbescheid Telefonieren - von Mimi - 28.09.2007, 07:03
Bussgeldbescheid Telefonieren - von Rabcooper - 28.09.2007, 10:38
Bussgeldbescheid Telefonieren - von Baraka - 28.09.2007, 12:45
Bussgeldbescheid Telefonieren - von Sharon - 28.09.2007, 14:59
Bussgeldbescheid Telefonieren - von Indy555 - 28.09.2007, 17:33
Bussgeldbescheid Telefonieren - von kleinerSchelm - 28.09.2007, 17:58
Bussgeldbescheid Telefonieren - von Indy555 - 28.09.2007, 18:04

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