02.10.2007, 15:04
Also wenn ich bei mir in der Zulassungsbescheinigung Teil I auf der letzten Seite oberhalb des glitzernden Bundesadlers folgenen Absatz lese hat sich diese ganze Diskussion erledigt:
"Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ-oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erfolderlich"
Ein Kommentar bezüglich des Fachwissens des kontrollierenden Gesetzeshüters erübrigt sich.
"Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ-oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erfolderlich"
Ein Kommentar bezüglich des Fachwissens des kontrollierenden Gesetzeshüters erübrigt sich.