02.11.2007, 18:15
ipfelkofer schrieb:Wenn ich mich nicht täusche habe ich mal gehört, dass man bei 10% Abweichung wandeln kann. Bei Werksanbagen von 3,9 Liter wäre das bei 4,29 Liter im offiziellen Drittelmix.Ich glaube Du irrst Dich (ein klein wenig), denn es heisst nur:
Zitat:Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens berechtigt zur Wandlung des Kaufvertrages, wenn die Abweichung zur Herstellerangabe nicht unerheblich ist.Ich glaube das hängt vom Ermessen des jeweiligen Gerichtes ab, sofern es dazu kommt, dass man vor Gericht geht. Einen eindeutigen Wert gibt es dabei nicht.
Schau mal hier nach: Stichwort Neuwagen / überhöhter Verbrauch