08.11.2007, 13:20
Es müssen halt nur die "Vorgaben" eingehalten werden (wie könnte es in D auch anders sein
)
-Müssen E-Zulassung haben, Kennzeichen "IA" oder "IB" oder "IVA"
-Zwei Stück
-Unterkante mindestens 350 mm über Boden
-Oberkante höchstens 900 mm über Boden
-Seitlicher Abstand maximal 400 mm von außen.
-alles weitere steht in der stvzo §53
Bei mir ist der Abstand unter der Chromleiste knapp über 35cm...also gerade über der Grenze

-Müssen E-Zulassung haben, Kennzeichen "IA" oder "IB" oder "IVA"
-Zwei Stück
-Unterkante mindestens 350 mm über Boden
-Oberkante höchstens 900 mm über Boden
-Seitlicher Abstand maximal 400 mm von außen.
-alles weitere steht in der stvzo §53
Bei mir ist der Abstand unter der Chromleiste knapp über 35cm...also gerade über der Grenze

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