08.11.2007, 23:48
project24 schrieb:Beauftragt der Kunde die Werkstatt sowohl zur Fehlersuche als auch zur Beseitigung des Mangels, so handelt es sich juristisch betrachtet eigentlich um zwei Verträge, nämlich einen „Fehlersuch-Vertrag“ und um einen „Fehlerbeseitigungs-Vertrag“. Oft und bekanntermaßen gestaltet sich die Fehlersuche schwieriger als die eigentliche Fehlerbeseitigung. "Aus diesem Grunde immer schön aufpassen was man unterschreibt, bzw. was man vor Zeugen mündlich in Auftrag gibt!
