09.11.2007, 10:47
So ist es. Der Fall zeigt aber auch: Recht ist immer dehnbar. Und was die Richter daraus machen, kann eh´ völlig unterschiedlich ausfallen.
Geurteilt haben die Richter im vorliegenden Fall allerdings ziemlich weltfremd. Man wird darauf abstellen dürfen, dass ein Autofahrer nicht in der Lage ist, selbst einen Fehler zu finden und dass er sich deshalb auf seine Werkstatt verlassen können muss.
Hier ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wie soll denn also der unwissende Autofahrer beurteilen können, ob die Werkstatt nicht hätte wissen können müssen, wo der Fehler liegt?
So können Werkstätten Arbeitseinheiten aufschreiben, obwohl sie womöglich auf Grund gleich gelagerter Fälle den Fehler recht schnell gefunden haben.
Auch kann es passieren, dass Werkstätten den Fehler tatsächlich erst nach langem Suchen finden. Dass sie aber hätten ihn schneller finden müssen, hätten sie etwa aufmerksam entsprechende Informationen des Herstellers beachtet oder einen regen Austausch unter ihren Mitarbeitern praktiziert.
Beispiel: Das klassische Knarzen aus der Lenksäule unserer MINIs ist nicht jedem Service-Meister bekannt (ich schreibe aus Erfahrung). Andere wiederum wissen sehr genau, dass das ein Problem ist und woran das mangelt. Wer also an den unwissenden Service-Meister gerät, wird für dessen mangelnden Einblick in die Materie auch noch bestraft.
Wer hier auf die Kundenorientierng seiner Werkstatt vertraut, sollte sich seiner Sache nicht zu sicher sein. Wie sonst ist es zu erklären, dass Service-Meister etwa erst einmal lapidar behaupten, die Felgen/ Winterräder der ersten NewMINI-Generation würden nicht auf die Wagen der zweiten Generation passen?! Leute, das hat es gegeben. Das wurde meiner Schwester als Antwort von 3 (!!!) BMW Händlern gegeben. Ich habe dann hier aus dem Forum eine interne BMW-Info gezogen, habe sie meiner Schwester gegeben und die hat damit einen der Händler konfrontiert. Ergebnis: "Wir machen uns noch einmal schlau!" Fazit daraus: Es wäre doch gegangen. Nur bestimmte Felgen passen nicht.
Geurteilt haben die Richter im vorliegenden Fall allerdings ziemlich weltfremd. Man wird darauf abstellen dürfen, dass ein Autofahrer nicht in der Lage ist, selbst einen Fehler zu finden und dass er sich deshalb auf seine Werkstatt verlassen können muss.
Hier ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wie soll denn also der unwissende Autofahrer beurteilen können, ob die Werkstatt nicht hätte wissen können müssen, wo der Fehler liegt?
So können Werkstätten Arbeitseinheiten aufschreiben, obwohl sie womöglich auf Grund gleich gelagerter Fälle den Fehler recht schnell gefunden haben.
Auch kann es passieren, dass Werkstätten den Fehler tatsächlich erst nach langem Suchen finden. Dass sie aber hätten ihn schneller finden müssen, hätten sie etwa aufmerksam entsprechende Informationen des Herstellers beachtet oder einen regen Austausch unter ihren Mitarbeitern praktiziert.
Beispiel: Das klassische Knarzen aus der Lenksäule unserer MINIs ist nicht jedem Service-Meister bekannt (ich schreibe aus Erfahrung). Andere wiederum wissen sehr genau, dass das ein Problem ist und woran das mangelt. Wer also an den unwissenden Service-Meister gerät, wird für dessen mangelnden Einblick in die Materie auch noch bestraft.
Wer hier auf die Kundenorientierng seiner Werkstatt vertraut, sollte sich seiner Sache nicht zu sicher sein. Wie sonst ist es zu erklären, dass Service-Meister etwa erst einmal lapidar behaupten, die Felgen/ Winterräder der ersten NewMINI-Generation würden nicht auf die Wagen der zweiten Generation passen?! Leute, das hat es gegeben. Das wurde meiner Schwester als Antwort von 3 (!!!) BMW Händlern gegeben. Ich habe dann hier aus dem Forum eine interne BMW-Info gezogen, habe sie meiner Schwester gegeben und die hat damit einen der Händler konfrontiert. Ergebnis: "Wir machen uns noch einmal schlau!" Fazit daraus: Es wäre doch gegangen. Nur bestimmte Felgen passen nicht.
Mini One Cabrio Sidewalk, astro black, EZ 12.07.2007