06.12.2007, 22:57
cremi schrieb:also:
- die Scheinwerfer müssen vom Gesetzgeber her einstellbar sein, was bei den Nebelscheinwerfern schwierig werden dürfte
- die Nebelscheinwerfer müssten vermutlich massiv umgebaut werden um überhaupt eine ähnliche Lichtausbeute, bzw. einen ähnlichen Lichtkegel wie normales Fernlicht zu bekommen.
- ob man sowas eingetragen bekommen würde bezweifle ich. Abblendlicht muß eine Mindesthöhe von 500mm über der Fahrbahn haben, ich vermute bei Fernlicht ist das ähnlich, auch wenn ich hier nix konkretes dazu gefunden hab.
- nur ne Vermutung: ich schätze mal in das Gehäuse müßten neben nem anderen Reflektor auch noch anderes Leuchtmittel. ob das die Streulinste auf Dauer aushält![]()
P.S.: unnötigerweise eingeschaltete Nebelscheinwerfer blenden und nerven den Gegenverkehr.
Naja also die Nebelscheinwerfer vom Mini sind ja nicht wirklich Hell....
die blende auch nicht mehr als wenn dir nen neuer Audi, BMW oder so mit Xenon entgegenkommt.

Mfg