09.12.2007, 16:12
Den Ärger mit dem TÜV stell ich mir jetzt mal nicht so schlimm vor. Es ist schließlich nicht vorgeschrieben dass man Nebelscheinwerfer haben muss. Ich glaube auch nicht, dass es vorgeschrieben ist wie hoch oder tief die Fernscheinwerfer angebracht sein müssen. Ich denk mir einfach mal dass es den Gesetzgeber nicht interessiert, wo die Leuchtmittel für das Fernlicht sitzen, solange sie nur ein E-Prüfzeichen haben und nach vorne gerichtet sind. Wenn er nun unbedingt, zusätzlich zum normalen Fernlicht (das ja an sich schon ausreicht), noch einen Scheinwerfer einsetzt (obwohl dieses unwesentlich mehr Lichtausbeute bringt) ist es doch sein Problem. Um den Spieß mal umzudrehen...es müsste sogar im Interesse des Gesetzgebers sein, jeden noch so kleinen Vorteil in der Lichtausbeute zu nutzen, solange es eben niemanden blendet. Da dieser Faktor beim Fernlicht keine Rolle spielt...warum nicht?!
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