17.12.2007, 15:41
Ja wenn du in der Probezeit einen Bescheid mit einem Punkt steht kannst du dir sicher sein eine Nachschulung machen zu müssen.
Der ganze Ablauf wurde schon sehr gut weiter oben beschrieben.
Ich kann nur sagen, die meisten ändern dadurch doch etwas an sich und der Sichtweise im Straßenverkehr.
Ach ja eine Sache noch. Man darf nur alle 5 Jahre einen "Kurs", egal ob Nachschulung oder Punkteabbau oder ähnliches besuchen.
Der ganze Ablauf wurde schon sehr gut weiter oben beschrieben.
Ich kann nur sagen, die meisten ändern dadurch doch etwas an sich und der Sichtweise im Straßenverkehr.

Ach ja eine Sache noch. Man darf nur alle 5 Jahre einen "Kurs", egal ob Nachschulung oder Punkteabbau oder ähnliches besuchen.

