19.12.2007, 13:11
... es sei denn, die Versicherungsgesellschaft unterstellt Dir
eine "grobe Fahrlässigkeit", dann hättest Du
keinen Versicherungsschutz in der VK ...
Also erzähl ihr bloß nix von "ich hab gepennt",
nachher deutet sie das noch als "Übermüdung" oder
"körperliches Gebrechen", "Sekundenschlaf" oder sowas
und verweigert die Leistung!
Gute Besserung jedenfalls für den Kleinen !
eine "grobe Fahrlässigkeit", dann hättest Du
keinen Versicherungsschutz in der VK ...
Also erzähl ihr bloß nix von "ich hab gepennt",
nachher deutet sie das noch als "Übermüdung" oder
"körperliches Gebrechen", "Sekundenschlaf" oder sowas
und verweigert die Leistung!

Gute Besserung jedenfalls für den Kleinen !