09.01.2008, 19:30
Cyberfish schrieb:Kennt ihr das auch? Dass ihr euch über jemanden im Straßenverkehr einfach nur aufregt, obwohl euch eigentlich gar nichts passiert ist?
Ich fahre eben gerade durch eine Straße, wo für ca. 200m 30 ist. Die Straße ist sehr eng und es sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer / Schüler unterwegs - also die 30 sind schon berechtigt.Ich fahre so laut Tacho ca. 35 bis 40, da kommt auf einmal ein Suzuki Swift hinter mir angenagelt und überholt mich ohne zu zögern und zu blinken! Hallo?
Beim Überholen habe ich ihm erstmal 'nen Vogel gezeigt.
Sagt mal, darf man das überhaupt?
Ich reg mich jeden Tag über andere Verkehrsteilnehmer auf.....

Zu deiner Sache:
Das Dumme bei der Sache ist nur das du ihn nicht wegen dem überholen anzeigen kannst, aber er dich wegen des Vogels....
http://www.radarforum.de/forum/lofiversi...11304.html
Das beste ist aber der nicht strafbare Doppelvolgel

Beleidigung: Vogel ist nicht gleich Vogel
Wer anderen Verkehrsteilnehmern einen Vogel zeigt, kann einer Strafe wegen Beleidigung entgehen, wenn er eine gewisse Fingerfertigkeit an den Tag legt. Das Oberlandesgerichts Düsseldorf entschied: Der sogenannte Doppelvogel - das Tippen mit beiden Zeigefingern an die Stirn - drückt im Unterschied zum Tippen mit nur einem Finger keine Mißachtung aus und ist nicht als ehrverletzende Geste zu verstehen. (Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21/961-1 WS 118/96)
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21/961-1 WS
Mfg