25.01.2008, 11:50
mikethemini schrieb:Wie schaut´s denn eigentlich mit den Zollgebühren aus... von den Staaten nach D... kennt sich da jmd aus??Dazu habe ich gerade etwas auf spiegel.de gelesen:
Wechselkurs-Wucher: Wann sich der Gadget-Kauf in den USA lohnt
Dort steht (Auszug):
Zitat:Während man sich als Tourist in Deutschland die gezahlte Mehrwertsteuer für gekaufte Waren zurückzahlen lassen kann, geht das in den USA nicht. Besser sieht es dagegen bei Online-Shops aus. Wer denen eine Lieferadresse außerhalb der USA angibt muss erst gar keine Mehrwertsteuer entrichten.Es geht zwar um "Elektronik-Spielzeug", aber das Wesentliche gilt auch für Auto-Zubehör.
Allerdings verweigern einige US-Shops den Versand ihrer Waren ins außeramerikanische Ausland. Findet man doch einen Anbieter der seine Pakete auch nach Deutschland verschickt, gilt es sich genau über dessen Versandkosten zu informieren. Die liegen nicht selten im Bereich von 40 Dollar. Und je größer und schwerer die gekauften Artikel sind, desto teurer wird es.
Hinzu kommen die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls der Zoll. Beides wird beim Versandhandel über das Paketunternehmen abgerechnet, über das der Versand erfolgt. Als Grundlage für deren Berechnung dient die dem Paket hoffentlich beiliegende Rechnung. Bringt man die US-Gadgets hingegen von einer Reise mit, muss man bei der Einreise selbst zum Zoll und die Waren anmelden. Auch hier ist die Originalrechnung wichtig. Liegt die nicht vor, wird der Wert geschätzt.
Kleinigkeiten darf man mitbringen ohne sie versteuern oder verzollen zu müssen. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Gut es sich handelt: Bis zu einem Warenwert von 175 Euro ist man fein raus - solange die Mitbringsel erkennbar für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk gedacht sind. Übersteigt der Wert der Einkäufe diese Grenze, wird allerdings die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt.) fällig. Bis zu einem Warenwert von 350 Euro beträgt der Steuersatz bei Produkten aus den USA pauschal 13,5 Prozent. Liegt der Warenwert oberhalb dieser Grenze werden in der Regel 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig. Zusätzlich ist je nach Produkttyp Zoll zu entrichten:Knifflig kann es freilich bei Videokameras werden, die mehr können als bloß Videos aufzuzeichnen. Das könnten beispielsweise DVD-Camcorder sein, die man am Computer auch als DVD-Brenner benutzen kann. Auf solche Geräte wird ein fetter Zollsatz in Höhe von 12,5 Prozent erhoben.
- Notebooks, Handhelds, PDAs: zollfrei
- Spielkonsolen: zollfrei
- Camcorder: 4,9 Prozent
- Digitalkameras: zollfrei
- MP3-Player (ohne Aufzeichnungsmöglichkeit): 4,5 Prozent
- MP3-Player (mit Aufzeichnungsmöglichkeit): 2 Prozent
- Handys: zollfrei