01.02.2008, 08:19
2mD hat recht... in den garantiebestimmungen steht, dass bei veränderungen am fahrzeug (und da steht auch explizit "Fahrwerk" dabei) die garantieansprüche verfallen
ist nun mal leider so... ich denke jedoch trotzdem, dass sich mein händler nicht auf den kopf stellen würde, wenn einmal was passieren sollte...
anders ist das wahrscheinlich wenn jetzt z.b. nächste woche die stoßdämpfer defekt sein sollten ...dann könnte ich sogar verstehen, dass die garantieansprüche abgelehnt werden
ist nun mal leider so... ich denke jedoch trotzdem, dass sich mein händler nicht auf den kopf stellen würde, wenn einmal was passieren sollte...
anders ist das wahrscheinlich wenn jetzt z.b. nächste woche die stoßdämpfer defekt sein sollten ...dann könnte ich sogar verstehen, dass die garantieansprüche abgelehnt werden