01.02.2008, 10:30
Ich stand auch vor der Frage und sehe es ein wenig anders als 2mD & FamousRockstar.
Zum einen weil meines Wissen Garantie nicht gewährt wird, sondern Gewährleistung und zum anderen, weil H&R Feder mit Teilegutachten und Eintragung den Segen des TÜV haben.
Ein Beitrag von ... hmmm hab den Namen vergessen ... da war auf jeden Fall die Rede von Mangel am Fahrwerk und das wurde mit H&R Federn auf Gewährleistung behoben.
Ich habe um ein wenig mehr Sicherheit zu bekommen, meinen MINI bei meinem Händler Achvermessen lassen und auch die Eintragung hat der Händler gemacht. Wenn da Bedenken gewesen wären, dann hätte er sich spätestens jetzt melden müssen, so meine Meinung.
Aber im Grunde stellt jede Veränderung am MINI einen Grund dar die Gewährleistung - in dem speziellen Punkt - nicht zu gewähren.
Wenn Du auch den letzten Zweifel ausmerzen willst, dann würde ich den Wagen innerhalb der Gewährleistungszeit gar nicht verändern.
Zum einen weil meines Wissen Garantie nicht gewährt wird, sondern Gewährleistung und zum anderen, weil H&R Feder mit Teilegutachten und Eintragung den Segen des TÜV haben.
Ein Beitrag von ... hmmm hab den Namen vergessen ... da war auf jeden Fall die Rede von Mangel am Fahrwerk und das wurde mit H&R Federn auf Gewährleistung behoben.
Ich habe um ein wenig mehr Sicherheit zu bekommen, meinen MINI bei meinem Händler Achvermessen lassen und auch die Eintragung hat der Händler gemacht. Wenn da Bedenken gewesen wären, dann hätte er sich spätestens jetzt melden müssen, so meine Meinung.
Aber im Grunde stellt jede Veränderung am MINI einen Grund dar die Gewährleistung - in dem speziellen Punkt - nicht zu gewähren.
Wenn Du auch den letzten Zweifel ausmerzen willst, dann würde ich den Wagen innerhalb der Gewährleistungszeit gar nicht verändern.