01.02.2008, 15:04
Heute bei spiegel.de gelesen:
Zitat:Was wäre, wenn ein Auto nach einigen tausend Kilometern Biosprit-Kur doch seinen Geist aufgibt? Auch dann muss man sich keine Sorgen machen, die Rechtslage ist eindeutig: Der Halter muss vor Gericht lediglich nachweisen, dass sein zehn Jahre altes Auto den Defekt mit hundertprozentiger Sicherheit wegen des Biosprits erlitten hat - und nicht aufgrund von Alterserscheinungen. Wenn er dies - sowie sein Tankverhalten der vergangenen fünf Jahre - lückenlos dokumentieren kann, gibt es überhaupt kein Problem. Dann kommt der Hersteller selbstverständlich für den entstandenen Schaden auf.


