04.02.2008, 09:25
heysenberg schrieb:Moin Heysie
Thema ebay: Was habe ich eigentlich für Rechte, wenn jemand, der bei mir einen Artikel gekauft hat, nach Ende der Auktion (per Sofortkauf) sagt, er könne sich das nicht leisten und werde nicht bezahlen?
Ich hatte bis jetzt noch nie Sorgen mit ebay, hat immer alles geklappt...

Du kannst das Angebot entweder an einen unterlegenen Bieter zu dessen Gebot anbieten oder aber bei eBay einen sogenannten "Streitfall" eröffnen. Der Käufer wird dann von eBay angemailt. Sollte es dadurch nicht zum Abschluss Eures Geschäftes kommen, erhälst Du die Gebühren ertstattet und der Käufer wird abgemahnt. Kommt der Abmahnungsfall häufiger vor, wird der User gesperrt. So der normale eBay Weg.
Du kannst natürlich auch die harte Tour gehen und einen Anwalt nehmen. Im Grunde besteht mit Zuschlag ein gültiger Kaufvertrag! Lohnt sich das aber?