04.02.2008, 09:33
Mmmhhhhh...lohnt sicher nicht mit dem Anwalt, ich habe einen Verkaufspreis von 165 € erzielt.
Der Typ ist ein ebay-Neuling, null Bewertungen, und er ist Ausländer, das mit der Verständigung per ebay-Mail klappt nicht besonders, weil sein deutsch sehr schlecht ist.
Und das Teil einem unterlegene Bieter anbieten geht auch nicht, weil es per Sofort-kaufen verkauft wurde.
Und wenn ich das lese:
Wenn zwischen Ihnen und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht Ihnen nach § 433 Abs. 2 BGB gegen den Käufer ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Zuerst sollten Sie versuchen, mit dem Käufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Käufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund die Zahlung des Kaufpreises verzögert, sollten Sie ihn dazu auffordern, den Kaufpreis innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) zu zahlen.
Die Fristsetzung kann zwar auch per E-Mail erfolgen, um im Streitfall eine Fristsetzung beweisen zu können, bietet es sich jedoch an, ein derartiges Schreiben z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer zu versenden.
Lässt der Käufer diese Frist verstreichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie ebenfalls klar und deutlich erklären und z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer schicken. Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, etwa wenn Sie den Artikel nach dem Rücktritt nur zu einem geringeren Preis an einen anderen Käufer verkaufen konnten.
Wenn Sie am Kaufvertrag festhalten wollen, etwa weil Sie einen sehr hohen Preis für Ihren Artikel erzielen konnten, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf Zahlung des Kaufpreises zu bestehen und ggf. den Käufer zu verklagen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
...kann ich das sicher vergessen mit dem Geld.
Ist einfach nur ärgerlich, weil das Teil, was ich da verkauft habe, zu dem Zeitpunkt das einzige bei ebay war.
Jetzt sind aktuell zwei davon im Angebot...
Der Typ ist ein ebay-Neuling, null Bewertungen, und er ist Ausländer, das mit der Verständigung per ebay-Mail klappt nicht besonders, weil sein deutsch sehr schlecht ist.
Und das Teil einem unterlegene Bieter anbieten geht auch nicht, weil es per Sofort-kaufen verkauft wurde.
Und wenn ich das lese:
Wenn zwischen Ihnen und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht Ihnen nach § 433 Abs. 2 BGB gegen den Käufer ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Zuerst sollten Sie versuchen, mit dem Käufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Käufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund die Zahlung des Kaufpreises verzögert, sollten Sie ihn dazu auffordern, den Kaufpreis innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) zu zahlen.
Die Fristsetzung kann zwar auch per E-Mail erfolgen, um im Streitfall eine Fristsetzung beweisen zu können, bietet es sich jedoch an, ein derartiges Schreiben z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer zu versenden.
Lässt der Käufer diese Frist verstreichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie ebenfalls klar und deutlich erklären und z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer schicken. Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, etwa wenn Sie den Artikel nach dem Rücktritt nur zu einem geringeren Preis an einen anderen Käufer verkaufen konnten.
Wenn Sie am Kaufvertrag festhalten wollen, etwa weil Sie einen sehr hohen Preis für Ihren Artikel erzielen konnten, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf Zahlung des Kaufpreises zu bestehen und ggf. den Käufer zu verklagen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
...kann ich das sicher vergessen mit dem Geld.
Ist einfach nur ärgerlich, weil das Teil, was ich da verkauft habe, zu dem Zeitpunkt das einzige bei ebay war.
Jetzt sind aktuell zwei davon im Angebot...
