25.02.2008, 13:33
Fahrspass schrieb:Och, das Frühstück in meinem Stammhotel ist sehr gut und so oft kommt das ja auch nicht vor ...
Außerdem. Mit unserer blöden Gleitzeitregelung habe ich bei eintägigen Dienstreisen einmal zehn Stunden, egal wie lange es dauert. Mit der Übernachtung mach ich zweimal zehn Stunden draus und hab mehr Plus und weniger Streß ...
Das ist bei uns anders : Lt . Betriebsvereinbarung ist Reisezeit = Arbeitszeit ( ohne Verstoss gegen die max. 10 Std. tägl. des Bundesarbeitszeitgesetzes ), d.h. ab Verlassen meines Heimes bis zur Rückkehr wird die gesamte Zeit gutgeschrieben.
Anderenfalls würden hier im gesamten kollegenkreis wieder die Diskussionen losgehen, ob der so geschlossenene Arbeitsvertrag überhaupt zu Dienstreisen verpflichtet......