25.02.2008, 13:36
herbi schrieb:Das ist bei uns anders : Lt . Betriebsvereinbarung ist Reisezeit = Arbeitszeit ( ohne Verstoss gegen die max. 10 Std. tägl. des Bundesarbeitszeitgesetzes ), d.h. ab Verlassen meines Heimes bis zur Rückkehr wird die gesamte Zeit gutgeschrieben.
Anderenfalls würden hier im gesamten kollegenkreis wieder die Diskussionen losgehen, ob der so geschlossenene Arbeitsvertrag überhaupt zu Dienstreisen verpflichtet......
Verständlich ... bei ist halt auf 10 Stunden maximiert ... ansonsten würde ich mir das auch überlegen das an einem Tag durchzuziehen und dafür dann nen Tag frei zu machen ...

![[Bild: sigpic4160.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic4160.gif)