26.04.2004, 10:42
selbst wenn der TÜV (oder wer auch immer) eine bestimmte Kennzeichen-grösse einträgt, so ist das NICHT massgeblich für die Zulassungsstelle.
Bei kleineren Kennzeichenausschnitten (z.B. Ami-Heckklappe) wird vor Ort durch die Zulassungsstelle geprüft, welche Kennzeichengrösse passt. Gegebenenfalls kann die Zulassungsstelle sogar auf einen Umbau (Amtsdeutsch: Umbau im zumutbaren Bereich) bestehen, damit eine normale Kennzeichengrösse passt.
also nur Ärger und ....
Bei kleineren Kennzeichenausschnitten (z.B. Ami-Heckklappe) wird vor Ort durch die Zulassungsstelle geprüft, welche Kennzeichengrösse passt. Gegebenenfalls kann die Zulassungsstelle sogar auf einen Umbau (Amtsdeutsch: Umbau im zumutbaren Bereich) bestehen, damit eine normale Kennzeichengrösse passt.
also nur Ärger und ....

with growing greetings... cooop