17.03.2008, 15:04
In dem Fall kann ich auch das Autohaus verstehen. So lange die sich an Verträge halten, ist doch alles im grünen Bereich.
Die zwei Wochen gehen auch ´rum.
Vor allem (zum Thema Vertrag): Stimmt die wortwörtliche Auslegung eines Vertrages mit der von beiden Parteien eigentlich gewollten Auslegung nicht überein, so ist auf die gewollte Auslegung abzustellen. Steht so oder so ähnlich im BGB.
Die zwei Wochen gehen auch ´rum.
Vor allem (zum Thema Vertrag): Stimmt die wortwörtliche Auslegung eines Vertrages mit der von beiden Parteien eigentlich gewollten Auslegung nicht überein, so ist auf die gewollte Auslegung abzustellen. Steht so oder so ähnlich im BGB.
Mini One Cabrio Sidewalk, astro black, EZ 12.07.2007