28.04.2004, 20:31
@swany
erstmal danke für die Info, nur isses nu mal leider so, daß Änderungen am Fahrzeug die nicht über ABE oder TÜV-Abnahme rechtlich abgesichert sind, automatisch zum Verlust der Betriebserlaubnis führen - zumindest soweit ich weiß.
Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, daß etwas passiert und der Mini hinterher gründlichst untersucht wird verschwindend gering, aber ich für meinen Teil geh da halt gerne auf Nummer sicher.
Hab nochmal beim VDAT gestöbert:
Der ordnungsgemäße Eingriff im Zulassungsrecht
Flo
erstmal danke für die Info, nur isses nu mal leider so, daß Änderungen am Fahrzeug die nicht über ABE oder TÜV-Abnahme rechtlich abgesichert sind, automatisch zum Verlust der Betriebserlaubnis führen - zumindest soweit ich weiß.
Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, daß etwas passiert und der Mini hinterher gründlichst untersucht wird verschwindend gering, aber ich für meinen Teil geh da halt gerne auf Nummer sicher.
Hab nochmal beim VDAT gestöbert:
Der ordnungsgemäße Eingriff im Zulassungsrecht
Zitat:...Sofern ein solches Teilegutachten für den im Rahmen einer Chip-Tuningmaßnahme einzubauenden Chip vorliegt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn der im Gutachten angegebene Verwendungszweck eingehalten wird und unverzüglich eine Abnahme des Ein- oder Anbaus gem. § 19 Absatz 3 Nr. 4 lit. c) StVZO erfolgt. Gemäß § 19 Absatz 4 Nr. 2 StVZO ist das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Sofern diese rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, ist die Chip-Tuningmaßnahme in Gestalt des ordnungsgemäßen Eingriffs unter zulassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht problematisch.
Flo