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Rückgaberecht, Entschädigung
#1

Hallo,

dieses Thread bezieht sich auf dieses Thema:
http://www.mini2.info/forum/showthread.php?t=36843

Ich war nun bestimmt schon an die 15 mal in der Werkstatt, wegen immer desselben Fehlers (motorkontrollleuchte). Ausgetauscht wurde bereits meiner Meinung nach fast alles bis auf den Motor (guter Witz, oder?)
Zudem habe ich noch bis Juni eine EuroPlus Zusatzgarantie.

Die bekommen das Problem einfach nicht gebacken. Jetzt muss ich wieder warten, bis aus München eine Antwort von irgendwelchen Ingenieuren kommt. So langsam hab ich keine Geduld mehr.

Gibt es kein Gesetz oder Ähnliches wobei der Händler den Fehler spätestens beim 3. Werkstattbesuch beheben muss, ansonsten kann man das Auto zurückgeben und ein neues vergleichbares vordern? Oder wurde soetwas durch den Kaufvertrag festgelegt?

Was wenn ich das Auto mal verkaufen möchte und der Fehler immer wieder auftritt... das kann doch nicht so weitergehen.

Am liebsten wurde ich denen das Auto aufn Hof stellen und mein Geld zurück fordern. Einfach eine Schweinerei.

Kann man eine Entschädigung für die Zeit und das Benzin das drauf ging fordern?


Danke für eure Hilfe.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Rückgaberecht, Entschädigung - von matt1234 - 01.04.2008, 11:33
Rückgaberecht, Entschädigung - von alexandri - 01.04.2008, 11:43
Rückgaberecht, Entschädigung - von scubafat - 01.04.2008, 15:40
Rückgaberecht, Entschädigung - von matt1234 - 01.04.2008, 18:38
Rückgaberecht, Entschädigung - von scubafat - 01.04.2008, 18:47

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