02.04.2008, 20:52
PLAYLIFE schrieb:In meinem Leasingvertrag ist das Andienungsrecht nicht explizit erwähnt. Ein kurzer Anruf beim Händler ergab aber, dass ich auf jeden Fall die Möglichkeit habe, das Fahrzeug nach dem Leasing zu übernehmen, wenn ich denn will.da haben wir es... nicht erwähnt, heißt: wenn er nicht will, kriegst du ihn nicht, oder zu dem preis, den der händler dir diktiert.
aber wie du schon schreibst, erstmal fahren und dann weitersehen.
mach dir mal heute keinen kopf über ungelegte eier.
wahrscheinlich willst du ihn schon vorher gegen einen S tauschen
