03.04.2008, 22:26
In diesem Falle ist sie im Nachhinein als nicht mehr zulässig angesehen!
Rein theoretisch könnte man dir z. B. beim nächsten TüV Termin als Mangel diese Kombination eintragen und dir dadurch die Plakette verwehren.
Ob das allerdings schon einmal vor gekommen ist weiß ich nicht. Da bin ich leider zu lange aus dem Thema raus als das ich jemanden kenne bei dem das passiert ist.
Hatte damals auch noch beides eingetragen bekommen als das Gesetz schon gegriffen hat und danach nie Probleme, allerdings auch davor nie Kontrollen oder ähnliches. *g* War halt auch nur nen Beetle. ^^
lg René
Rein theoretisch könnte man dir z. B. beim nächsten TüV Termin als Mangel diese Kombination eintragen und dir dadurch die Plakette verwehren.
Ob das allerdings schon einmal vor gekommen ist weiß ich nicht. Da bin ich leider zu lange aus dem Thema raus als das ich jemanden kenne bei dem das passiert ist.
Hatte damals auch noch beides eingetragen bekommen als das Gesetz schon gegriffen hat und danach nie Probleme, allerdings auch davor nie Kontrollen oder ähnliches. *g* War halt auch nur nen Beetle. ^^
lg René