06.04.2008, 10:49
Dinge die unter einer alten Gesetzgebung ordnungsgemäß eingetragen wurden, haben Besitzstandsschutz.
Sonst müßten auch etliche Dinge bei getunten Young- und Oldtimern längst wieder zurückgebaut sein müßen.
Dinge die nach Änderungen in der Gesetzgebung eingetragen wurden, sind, soweit ein Kläger, diese nichtig. Der Vorteil, diese Eintragungen (Tüv im Westen, Dekra im Osten) werden von Amtlich anerkannten Sachverständigen (AaS) getätigt. Und diese sind in der Haftung, wenn er etwas eingetragen hat was nicht mehr zulässig ist.
Hoffe ich konnte etwas helfen.
Sonst müßten auch etliche Dinge bei getunten Young- und Oldtimern längst wieder zurückgebaut sein müßen.
Dinge die nach Änderungen in der Gesetzgebung eingetragen wurden, sind, soweit ein Kläger, diese nichtig. Der Vorteil, diese Eintragungen (Tüv im Westen, Dekra im Osten) werden von Amtlich anerkannten Sachverständigen (AaS) getätigt. Und diese sind in der Haftung, wenn er etwas eingetragen hat was nicht mehr zulässig ist.
Hoffe ich konnte etwas helfen.