30.05.2009, 12:10
In letzter Konsequenz entscheiden die Richter was ein Unfallschaden ist und was nicht.
Als Richtlinie kann man sagen daß kein Unfallschaden vorliegt, wenn nur geschraubte Teile ausgetauscht wurden. Frontschürze, Motorhaube, etc. ergeben also keinen Unfallschaden.
Ein Hagelschaden der ohne Nachlackieren beseitigt werden kann, ist für mich auch kein Unfallschaden.
Verbraucher-Rechte schön und gut, aber man sollte die Kirche auch im Dorfe lassen.
Als Richtlinie kann man sagen daß kein Unfallschaden vorliegt, wenn nur geschraubte Teile ausgetauscht wurden. Frontschürze, Motorhaube, etc. ergeben also keinen Unfallschaden.
Ein Hagelschaden der ohne Nachlackieren beseitigt werden kann, ist für mich auch kein Unfallschaden.
Verbraucher-Rechte schön und gut, aber man sollte die Kirche auch im Dorfe lassen.
![[Bild: Mini_Haenger_seitlich_links_2gk.jpg]](http://www.weissnix.net/albums/Desmorados/Mini_Haenger_seitlich_links_2gk.jpg)