10.05.2004, 16:01
Flo schrieb:tagsüber ist es doch egal ob ich mit stand- abblend- oder garkeinem licht fahre....das mit der strafe fürs standlich gibts doch nur nachts
Nein Flo das ist Falsch.
§17-2:Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Du hast einfach nur viel dusel gehabt bis jetzt.

arrived