27.04.2008, 20:09
N'Abend allerseits 

Bzw. ich werde erst mal den Anhörungsbogen zurückschicken, ohne Angaben zur Sache (muss man nicht machen), also nur meine persönlichen Angaben ergänzen. Dann wird
Das lässt immerhin die Option offen, dass sich die Sache verflüchtigt. Im schlimmsten Fall eben die 3 Punkte und 100 Euro - und ne Lektion

Baraka schrieb:Je nach Messmethode, handelt es sich derzeit bei den Messungen um Momentaufnahmen über eine relativ geringe Strecke. In der Kolonne kommt es prinzipiell öfters dazu, dass die Abstände variieren. Wenn ich jetzt glaubhaft machen kann, dass zum Zeitpunkt und im Zeitraum der Messung mein Abstand zum Vordermann temporär kleiner war als vorgeschrieben (und das war dann eben zufällig an der Messstrecke der Fall), dann kann es sehr wohl die Strafe beeinflussen, dahingehend, dass sie ggfs. nicht verhängt wird. Wenn der Vordermann dann auch noch glaubhaft bestätigt, dass es so war, dann stehen die Chancen gar nicht schlecht.Dazu sagt mein Brief:
Zitat:Beobachtungsstrecke ca. 500 Meter. Mit Video aufgezeichnet. Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen oder Einscheren anderer Kfz. Fahrerbild vorhanden.
Scotty schrieb:damit das gehör der frau@ keinen schaden nimmt

Baraka schrieb:@Susanne & alle die mitgelesen haben - Abstandsvergehen:Das werd ich auch tun
Nachtrag, nur ein Anwalt kann sich das Beweismaterial ansehen und in der Regel ahndet die Polizei nur Dinge die Hieb und Stich-fest sind. Meist ist man bestens beraten, wenn man die Sache einfach zahlt.

Zitat:.... entschieden, ob weitere Ermittlungen vorgenommen werden, das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Äusserung der Verwaltungsbehörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird
Das lässt immerhin die Option offen, dass sich die Sache verflüchtigt. Im schlimmsten Fall eben die 3 Punkte und 100 Euro - und ne Lektion
