14.05.2009, 13:55
ruenzi_killer schrieb:Ah sauber, dann lag ich ja nicht ganz daneben.Der Satz erklärt sich von selbst!
Aber den Satz muss mir mal jemand erklären:
Scotty schrieb:wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Wenn die Zulassungsstelle einses zugeteilt hat --> dann darfst Du
Wenn nicht --> dann nicht!!!
ruenzi_killer schrieb:Wenn die Zulassungsbehörde mir eins zugeteilt hätte, hätte ich ja auch tüv und ungestempelt wäre es dann auch nichtmehr.nop... die Zulassungsbehörde kann genau zu diesem Zweck ein ungestempeltes zuteilen!

