14.05.2009, 13:55
ruenzi_killer schrieb:Ah sauber, dann lag ich ja nicht ganz daneben.Der Satz erklärt sich von selbst!
Aber den Satz muss mir mal jemand erklären:
Scotty schrieb:wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Wenn die Zulassungsstelle einses zugeteilt hat --> dann darfst Du
Wenn nicht --> dann nicht!!!
ruenzi_killer schrieb:Wenn die Zulassungsbehörde mir eins zugeteilt hätte, hätte ich ja auch tüv und ungestempelt wäre es dann auch nichtmehr.nop... die Zulassungsbehörde kann genau zu diesem Zweck ein ungestempeltes zuteilen!
"Sig nix da... ich nur putzen!"

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